

Der Sozialdienst im Krankenhaus ist ein eigenständiger Fachdienst und ergänzt die ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung der Patienten im Rahmen der stationären Behandlung durch individuelle Hilfestellung und gezielte Maßnahmen der Sozialarbeit, das wesentliche Element dabei ist das Beratungsgespräch.
Hierbei steht die Bearbeitung persönlicher und sozialer Konflikte im Vordergrund, die sich aus dem Zusammenhang mit Erkrankung und Behinderung ergeben.
Der Leitgedanke sozialarbeiterischen Handelns ist die ganzheitliche Sicht des Menschen, das heißt, der Mensch wird nicht nur in seiner Krankheit, sondern auch in seiner individuellen Eigenart und Entwicklung, seinem soziokulturellen Hintergrund und seinen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen gesehen.
Der Sozialdienst wird mit Zustimmung des Patienten auf Anregung tätig. Er unterliegt wie alle am Therapieprozeß Beteiligten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Nachfolgend seien einige Schwerpunkte der Beratungstätigkeit genannt:
Im psychosozialen Bereich
Weiterführende Hilfen