
Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V erstellen und veröffentlichen.
Der Qualitätsbericht gibt ein systematischen Überblick über die Leistungen unseres Krankenhauses. Dieser Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel, für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.
| qualitaetsbericht2004.pdf Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2008 | 322 kB | |
| qualitaetsbericht2008.pdf Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2006 | 307 kB | |
| qualitaetsbericht2006.pdf Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 | 266 kB |