Qualitätsberichte

Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V erstellen und veröffentlichen.

Der Qualitätsbericht gibt ein systematischen Überblick über die Leistungen unseres Krankenhauses. Dieser Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel, für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.

qualitaetsbericht2004.pdf
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2008
322 kB
qualitaetsbericht2008.pdf
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2006
307 kB
qualitaetsbericht2006.pdf
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004
266 kB