Qualitätsberichte

Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V erstellen und veröffentlichen.

Der Qualitätsbericht gibt ein systematischen Überblick über die Leistungen unseres Krankenhauses. Dieser Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel, für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.

qualitaetsbericht2010.pdf

Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2010

334 K

qualitaetsbericht2004.pdf

Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004

322 K

qualitaetsbericht2006.pdf

Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2006

266 K

qualitaetsbericht2008.pdf

Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2008

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