
Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V erstellen und veröffentlichen.
Der Qualitätsbericht gibt ein systematischen Überblick über die Leistungen unseres Krankenhauses. Dieser Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel, für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.
|
|
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2010 |
334 K |
|
|
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 |
322 K |
|
|
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2006 |
266 K |
|
|
Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2008 |
307 K |